Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.            Der Beschluss 0212/20 wird aufgehoben.

 

2.            Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

               Die bereitgestellten Mittel können für den Künstlernachmittag (Honorar) in der         

               Kindereinrichtung Riethspatzen  eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.