Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Kinder-  und Seniorenweihnachtsfeier sowie des Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 97,45 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf eines Nikolaus Kostüms eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.