Sitzung: 29.09.2020 OR SUS/007/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1869/20
Beschluss:
Dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung werden entsprechend § 4 i. V. m. § 8 (1) b) der Ortsteilverfassung finanzielle Mittel in Höhe von 2.216,70 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden für dringende Instandsetzungsarbeiten / Werterhaltungsmaßnahmen der Zaunanlage / Tor am Bürgerhaus verwendet.