Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V. mit § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Sulzer Siedlung, speziell für den Erwerb eines ortsteilbezogenen Kunstobjektes "Wüstung Sulza", zur Verfügung gestellt.