Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Erfurter Kultursommer e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die finanziellen Mittel können u.a. zum Erwerb von Teleskopbeinen für bestehende Bühnenteile  eingesetzt werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  § 71 ThürGemHV nachzuweisen.