Sitzung: 05.10.2020 OR MOL/007/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1857/20
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Erfurter Kultursommer e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die finanziellen Mittel können u.a. zum Erwerb von Teleskopbeinen für bestehende Bühnenteile eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.