Sitzung: 28.09.2020 OR MÖR/007/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1849/20
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 6.000,00 EUR für notwendige Instandhaltungsarbeiten am Außengelände des Bürgerhauses (Bürgergarten) zur Verfügung gestellt.