Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen Fortschreibung zum Regionalen Entwicklungskonzept "Erfurter Seen" zu prüfen, welche Flächen (z. T. bei noch unter Bergrecht stehenden Objekten) zeitnah als Naherholungsgebiete erschlossen werden können. Dazu sind umgehend Gespräche mit den überregionalen Partnern, dem Land (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) und den Unternehmen, die am Kiesabbau an den Erfurter Seen beteiligt sind zu führen. Ziel sollte sein, bestimmte und abgestimmte Bereiche vorzeitig gezielt auszukiesen, um eine Folgenutzung vorzunehmen, die ökologisch möglichst hochwertig entwickelt wird.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Flächen entlang der Uferlinien am Luthersee und am Klingesee zeitnah als Pilotprojekte zur Naherholung erschlossen und infrastrukturell, angebunden werden können. Ein ganz wesentlicher Punkt hierbei ist der kontinuierliche Ausbau von Spazier- bzw. Wanderwege und Radwege zur Vernetzung der Seen und der Orte untereinander.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen und mit den jeweiligen Pächtern bzw. Abbauunternehmen zu einer Einigung zu gelangen, welche der Pachtverträge für städtische Grundstücke entlang der Uferlinie der Erfurter Seen gemäß Abschlussbetriebsplan vorzeitig aufgelöst werden können. Ziel ist eine zeitnahe Erschließung der jeweiligen Bereiche im Sinne der Naherholung oder Verpachtung/Veräußerung von einzelnen Grundstücken. Hierbei soll sichergestellt werden, dass Teilflächen an jedem See, außer denen die vereinbarungsgemäß ausschließlich dem Arten- & Naturschutz vorbehalten sind, dem Wohl der Allgemeinheit dienen und für alle Bürger*innen zugänglich zu machen.

 

04

Das Ergebnis der Prüfungen ist dem zuständigen Ausschuss im 3. Quartal 2021 vorzulegen.