Sitzung: 25.09.2020 StR/006-01/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1289/20
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen
Fortschreibung zum Regionalen Entwicklungskonzept "Erfurter Seen" zu
prüfen, welche Flächen (z. T. bei noch unter Bergrecht stehenden Objekten)
zeitnah als Naherholungsgebiete erschlossen werden können. Dazu sind umgehend
Gespräche mit den überregionalen Partnern, dem Land (Thüringer Landesamt für
Umwelt, Bergbau und Naturschutz) und den Unternehmen, die am Kiesabbau an den
Erfurter Seen beteiligt sind zu führen. Ziel sollte sein, bestimmte und
abgestimmte Bereiche vorzeitig gezielt auszukiesen, um eine Folgenutzung
vorzunehmen, die ökologisch möglichst hochwertig entwickelt wird.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen,
welche Flächen entlang der Uferlinien am Luthersee und am Klingesee zeitnah als
Pilotprojekte zur Naherholung erschlossen und infrastrukturell, angebunden
werden können. Ein ganz wesentlicher Punkt hierbei ist der kontinuierliche
Ausbau von Spazier- bzw. Wanderwege und Radwege zur Vernetzung der Seen und der
Orte untereinander.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen
und mit den jeweiligen Pächtern bzw. Abbauunternehmen zu einer Einigung zu
gelangen, welche der Pachtverträge für städtische Grundstücke entlang der
Uferlinie der Erfurter Seen gemäß Abschlussbetriebsplan vorzeitig aufgelöst
werden können. Ziel ist eine zeitnahe Erschließung der jeweiligen Bereiche im
Sinne der Naherholung oder Verpachtung/Veräußerung von einzelnen Grundstücken.
Hierbei soll sichergestellt werden, dass Teilflächen an jedem See, außer denen
die vereinbarungsgemäß ausschließlich dem Arten- & Naturschutz vorbehalten
sind, dem Wohl der Allgemeinheit dienen und für alle Bürger*innen zugänglich zu
machen.
04
Das Ergebnis der Prüfungen ist dem
zuständigen Ausschuss im 3. Quartal 2021 vorzulegen.