Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

 

Kulturräume retten!

 

01

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Kultureinrichtungen, denen sie Veranstaltungsräumlichkeiten vermietet, für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 die Mietkosten anzupassen.

 

02

Bei Inkrafttreten der neuen Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus  im Januar 2021 wird die Situation noch einmal geprüft und der Zeitraum gegebenenfalls verlängert.

 

03

Die Stadtverwaltung prüft, welche alternativen Räume statt des großen Saals im Haus der sozialen Dienste als Corona - Abstrichstelle in Frage kommen und ermöglicht damit wieder die Nutzung als Konzertraum.

 

04

Die Stadtverwaltung wird insbesondere dringend aufgefordert zu prüfen, inwieweit ein sozialer Dienstleister in Erfurt, der nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) Zuschüsse beantragt hat, als geforderte Gegenleistung geeignete Räumlichkeiten, z.B. für eine Abstrichstelle, zur Verfügung stellt. Diese durch soziale Dienstleister zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sind vorrangig zu nutzen (siehe hier §1 SodEG und FAQs des BMAS zum SodEG).

 

05

Die Stadtverwaltung prüft, ob für weitere Kultureinrichtungen, an die die Stadt Erfurt Räume vermietet, eine Schließung durch Mietanpassungen abgewendet werden kann.