Sitzung: 25.09.2020 StR/006-01/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1678/20
Beschluss
Kulturräume retten!
01
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
Kultureinrichtungen, denen sie Veranstaltungsräumlichkeiten vermietet, für den
Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 die Mietkosten anzupassen.
02
Bei Inkrafttreten der neuen Verordnung über
grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus im Januar 2021 wird die
Situation noch einmal geprüft und der Zeitraum gegebenenfalls verlängert.
03
Die Stadtverwaltung prüft, welche
alternativen Räume statt des großen Saals im Haus der sozialen Dienste als
Corona - Abstrichstelle in Frage kommen und ermöglicht damit wieder die Nutzung
als Konzertraum.
04
Die Stadtverwaltung wird insbesondere
dringend aufgefordert zu prüfen, inwieweit ein sozialer Dienstleister in
Erfurt, der nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) Zuschüsse
beantragt hat, als geforderte Gegenleistung geeignete Räumlichkeiten, z.B. für
eine Abstrichstelle, zur Verfügung stellt. Diese durch soziale Dienstleister
zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sind vorrangig zu nutzen (siehe hier §1
SodEG und FAQs des BMAS zum SodEG).
05
Die Stadtverwaltung prüft, ob für weitere
Kultureinrichtungen, an die die Stadt Erfurt Räume vermietet, eine Schließung
durch Mietanpassungen abgewendet werden kann.