Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Der Beschluss 0348/20 vom 11.02.2020 wird aufgehoben.
  2. Entsprechend § 19 a und e i.V.m. § 18 a der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister, oder einem von ihm Beauftragten, zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, für die Vorbereitung und Durchführung der Übergabe der "Wüstung Sulza", finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung  gestellt. Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.