Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine entsprechend § 17 (MitMenschen e.V.)
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3.1 – Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert