TOP Ö 5.3: Allgemeine Stabilisierungszuweisung an die Stadt Erfurt nach § 2 des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen (ThürStaKoFiG) Fragesteller: Fraktion AfD, Herr Schlösser hinzugezogen: Beigeordneter für Finanzen und Wirtschaft