Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

01

Die Stadt Erfurt beabsichtigt einen Teilbereich des Hagansplatzes, entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) einzuziehen.

 

02

Gehen im Rahmen der gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 ThürStrG hierzu erforderlichen Bekanntmachung keine Einwendungen ein, zieht die Stadt Erfurt den Teilbereich des Hagansplatzes entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1) gemäß § 8 ThürStrG ein.

 

 

 



[1] Die Anlage 1 wird der Niederschrift beigefügt.