Sitzung: 28.09.2020 SBUKV/008/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0751/20
Beschluss
01
Die Stadt Erfurt
beabsichtigt einen Teilbereich des Hagansplatzes, entsprechend Ãœbersichtsplan
(Anlage 1[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz
(ThürStrG) einzuziehen.
02
Gehen im Rahmen der gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 ThürStrG hierzu erforderlichen Bekanntmachung keine Einwendungen ein, zieht die Stadt Erfurt den Teilbereich des Hagansplatzes entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1) gemäß § 8 ThürStrG ein.