Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von Ihm beauftragten Person, zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus (u.a. Rollos; Lampen und weitere Einrichtungsmaterialen) sowie Farbe für eine malermäßige Instandsetzung, finanzielle Mittel i.H.v. 1.600,00 EUR zur Verfügung gestellt.