Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus Niedernissa sowie zum Kauf von beweglichem Anlagevermögen, den Fachämtern finanzielle Mittel in Höhe von 6377,00 EUR bereitgestellt.