Sitzung: 24.09.2020 StR/006/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 3, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 0896/20
Beschluss
01
Für den Bereich
an der Sondershäuser Straße und am Scheidemantelweg in Gispersleben soll gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan GIS740
"Wohnungsbau und Neubau eines Einzelhandelsmarktes an der Sondershäuser
Straße" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan
umgrenzt.
Mit dem
Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Nachnutzung eines gewerblich genutzten
Bereiches am Scheidemantelweg zum Bau von Einfamilienwohnhäusern
- Errichtung von Einfamilienwohnhäusern, von
zwei Wohn- und Geschäftshäusern sowie eines Einzelhandelsmarktes nördlich des
Scheidemantelweges an der Sondershäuser Straße
- Herstellung von notwendigen
Erschließungsanlagen sowie einer Fußwegevernetzung des Altortes mit der
Siedlungserweiterung
- Schaffung attraktiver durchgrünter wohnungsnaher
Freiflächen
- Sicherung notwendiger Flächen
für den ruhenden Verkehr
- Festsetzung und Umsetzung notwendiger Natur-
und Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere Lärmschutz
02
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes GIS740
"Wohnungsbau und Neubau eines Einzelhandelsmarktes an der Sondershäuser
Straße" in seiner Fassung vom 29.07.2020 (Anlage 2) und die Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
(red.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlagen 8a bis
8c beigefügt.)