Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 3, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Für den Bereich an der Sondershäuser Straße und am Scheidemantelweg in Gispersleben soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan GIS740 "Wohnungsbau und Neubau eines Einzelhandelsmarktes an der Sondershäuser Straße" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-    Nachnutzung eines gewerblich genutzten Bereiches am Scheidemantelweg zum Bau von Einfamilienwohnhäusern

-    Errichtung von Einfamilienwohnhäusern, von zwei Wohn- und Geschäftshäusern sowie eines Einzelhandelsmarktes nördlich des Scheidemantelweges an der Sondershäuser Straße

-    Herstellung von notwendigen Erschließungsanlagen sowie einer Fußwegevernetzung des Altortes mit der Siedlungserweiterung

-    Schaffung attraktiver durchgrünter wohnungsnaher Freiflächen

-    Sicherung notwendiger Flächen für den ruhenden Verkehr

-    Festsetzung und Umsetzung notwendiger Natur- und Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere Lärmschutz

 

02

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes GIS740 "Wohnungsbau und Neubau eines Einzelhandelsmarktes an der Sondershäuser Straße" in seiner Fassung vom 29.07.2020 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlagen 8a bis 8c beigefügt.)