Sitzung: 24.09.2020 StR/006/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0096/20
Beschluss
01
Dem Antrag
auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB
vom 10.07. 2019 für das Vorhaben BRV631 „Westlich Puschkinstraße“ wird gemäß
§ 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen
zugestimmt.
02
Der Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan BRV631 „Westlich Puschkinstraße“ beschlossen am 09.05.2012
(Beschluss Nr. 0288/12), geändert durch Beschluss Nr. 1679/12 vom 28.11.2012,
wird um folgendes Planungsziel ergänzt:
·
Flächensicherung
für die Option einer Straßenbahntrasse im Verlauf der Puschkinstraße.
Der Geltungsbereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung im 2. Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2)
umgrenzt.
03
Der 2. Entwurf des
Bebauungsplanes BRV631 „Westlich Puschkinstraße“ (Anlage 2) in seiner Fassung
vom 02.04.2020 und dessen Begründung
(Anlage 4) in ihrer Fassung vomÂ
02.04.2020 werden gebilligt.
04
Der 2. Entwurf des
Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2c beigefügt.)