Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 10.07. 2019 für das Vorhaben BRV631 „Westlich Puschkinstraße“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BRV631 „Westlich Puschkinstraße“ beschlossen am 09.05.2012 (Beschluss Nr. 0288/12), geändert durch Beschluss Nr. 1679/12 vom 28.11.2012, wird um folgendes Planungsziel ergänzt:

 

·         Flächensicherung für die Option einer Straßenbahntrasse im Verlauf der Puschkinstraße.

 

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im 2. Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) umgrenzt.

 

03

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes BRV631 „Westlich Puschkinstraße“ (Anlage 2) in seiner Fassung vom  02.04.2020 und dessen Begründung (Anlage 4) in ihrer Fassung vom  02.04.2020 werden gebilligt.

 

 

04

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2c beigefügt.)