Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, Enthaltungen: 15, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Verfahrensstand des Sachlichen Teilplanes Windenergie zum Regionalplan Mittelthüringen darzustellen.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Windvorranggebiet Schwerborn / Kerspleben textlich und zeichnerisch mit den darin genehmigungsfähigen Windkraftanlagen darzustellen. Dabei sollen besonders die Brut- und Nistplätze von Vögeln in unmittelbarer Umgebung und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet Beachtung finden.

 

03

Auf der Ebene der Genehmigung sind Maßnahmen zur Minderung von Umweltauswirkungen und Auswirkungen auf den Menschen (Abschaltzeiten zur Reduzierung von Schattenwurf, schallreduzierender Betrieb etc.) festzulegen. Darüber hinaus ist an Hand entsprechender Fachgutachten der Nachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. In die Betrachtung sollen die ICE-Trasse, das Umspannwerk Vieselbach und die vorhandenen Stromtrassen einbezogen werden. 

 

04

Die Ausgleichsmaßnahmen für die Windkraftanlagen sind grundsätzlich in der Nähe des Standortes vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, warum die Ausgleichsmaßnahmen für die aktuelle Aufstellung von Windkraftanlagen in den Bereich Udestedt verlegt worden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Ausschuss Stadtentwicklung, Bau, Umweltschutz und Klimaschutz und Verkehr bis zum 31.12.2020 vorzulegen.

 

05

Die Belastungen durch die Aufstellung der Windräder sind durch die Verwaltung im Rahmen der Genehmigung für den Investor so klein wie möglich zu halten. Dazu erfolgt eine Abstimmung mit dem Ortsteilrat.

 

06

In die weitere Planung der Windkraftanlagen sind die zuständigen Ortsteilräte und der Ausschuss Stadtentwicklung, Bau, Klimaschutz und Verkehr intensiv einzubeziehen.