Sitzung: 24.09.2020 StR/006/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, Enthaltungen: 15, Befangen: 0
Vorlage: 1237/20
Beschluss
01
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Verfahrensstand des Sachlichen Teilplanes Windenergie zum
Regionalplan Mittelthüringen darzustellen.
02
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, das Windvorranggebiet Schwerborn / Kerspleben textlich und
zeichnerisch mit den darin genehmigungsfähigen Windkraftanlagen darzustellen.
Dabei sollen besonders die Brut- und Nistplätze von Vögeln in unmittelbarer
Umgebung und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet Beachtung finden.
03
Auf der Ebene der Genehmigung
sind Maßnahmen zur Minderung von Umweltauswirkungen und Auswirkungen auf den
Menschen (Abschaltzeiten zur Reduzierung von Schattenwurf, schallreduzierender
Betrieb etc.) festzulegen. Darüber hinaus ist an Hand entsprechender
Fachgutachten der Nachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. In die
Betrachtung sollen die ICE-Trasse, das Umspannwerk Vieselbach und die
vorhandenen Stromtrassen einbezogen werden.Â
04
Die Ausgleichsmaßnahmen für die
Windkraftanlagen sind grundsätzlich in der Nähe des Standortes vorzunehmen. In
diesem Zusammenhang ist zu prüfen, warum die Ausgleichsmaßnahmen für die
aktuelle Aufstellung von Windkraftanlagen in den Bereich Udestedt verlegt
worden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Ausschuss
Stadtentwicklung, Bau, Umweltschutz und Klimaschutz und Verkehr bis zum
31.12.2020 vorzulegen.
05
Die Belastungen durch die
Aufstellung der Windräder sind durch die Verwaltung im Rahmen der Genehmigung
für den Investor so klein wie möglich zu halten. Dazu erfolgt eine Abstimmung
mit dem Ortsteilrat.
06
In die weitere Planung der Windkraftanlagen
sind die zuständigen Ortsteilräte und der Ausschuss Stadtentwicklung, Bau,
Klimaschutz und Verkehr intensiv einzubeziehen.