Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Möbisburg/Rhoda e.V. werden gemäß § 17 Abs. 2 a der Ortsteilverfassung finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel können u.a. zur Ersatzbeschaffung eines Standgefrierschranks für das Feuerwehrgerätehaus verwendet werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.