Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Möbisburg/Rhoda e.V. werden gemäß dem § 17 Abs. 2 a i. V. m. § 18 d finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel können u.a. zur Ausstattung der Einsatzabteilung mit einheitlichen T-Shirts und Softshelljacken verwendet werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â