Sitzung: 31.08.2020 OR MÖR/006/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1501/20
Beschluss:
Dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Möbisburg/Rhoda e.V. werden gemäß dem § 17 Abs. 2 a i. V. m. § 18 d finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel können u.a. zur Ausstattung der Einsatzabteilung mit einheitlichen T-Shirts und Softshelljacken verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â