Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a) der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden der SG Salomonsborn 04 e.V. u.a. zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen zur Ehrung von langjährig ehrenamtlichen Übungsleitern, Trainern usw., finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke, sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten, sind gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.