Sitzung: 27.08.2020 OR SAL/006/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1441/20
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einer von Ihr beauftragten Person, zur Anschaffung und Instandsetzung von Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus (u.a. Rollo), finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.