Sitzung: 02.07.2020 StR/005-01/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0677/20
Beschluss
01
Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 und
2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die
Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes BEP738 "Einzelhandelssteuerung Wohngebiet Berliner
Platz/Augsburger Straße". Der beiliegende Satzungstext über die
Veränderungssperre (Anlage 2) und der Lageplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 3)
sind Bestandteil des Beschlusses.
02
Die Satzung über die Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
(red. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2a und 2b beigefügt.)