Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes BEP738 "Einzelhandelssteuerung Wohngebiet Berliner Platz/Augsburger Straße". Der beiliegende Satzungstext über die Veränderungssperre (Anlage 2) und der Lageplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 3) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Die Satzung über die Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2a und 2b beigefügt.)