Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Stadt Erfurt beteiligt sich als Partner des Deutschen RegioPole-Netzwerks (siehe Drucksache 1690/14) auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides vom 09.03.2020 am Modellvorhaben des Bundes „Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland“.

 

02

Dieses Modellvorhaben ist entsprechend des Projektantrags (Anlage 2) und des Zuwendungsbescheides (Anlage 3) umzusetzen.

 

03

Mit der federführenden begünstigten Kommune Trier ist ein Partnerschafts- und Weiterleitungsvertrag abzuschließen, mit dem die Einhaltung der Bedingungen aus dem Zuwendungsbescheid (Anlage 3) gegenüber der Stadt Trier als Projektträgerin zugesagt wird. Damit wird die Stadt Trier als Antragstellerin und für das Netzwerk federführend begünstigte Kommune von den Verpflichtungen eines anderen Projektpartners im Deutschen RegioPole-Netzwerk freigestellt.

 

04

Zur Deckung des Eigenanteils der Stadt Erfurt an den förderfähigen sowie nicht förderfähigen Projektkosten des Modellvorhabens „Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland“ in Höhe von insgesamt 44.466 Euro sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2021 entsprechende Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen für die Jahre 2021 bis 2023 im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zu bilden.

 

05

Für die Bearbeitung des Projektes ist entsprechend der bewilligten Kosten- und Finanzierungsplanung des Zuwendungsbescheids Personal im Umfang einer 0,5 Stelle (TVöD 13) für den Projektzeitraum von maximal 32 Monaten einzustellen (es wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten ausgeschrieben, mit der Option einer entsprechenden Verlängerung).

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 3a und 3b beigefügt.)