Sitzung: 15.07.2020 StR/009/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 4, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 1116/20
Beschluss
01
Die Stadt Erfurt setzt sich
beim Land für finanzielle Unterstützung zur Kulturförderung und zum
Kulturerhalt infolge der Corona-Krise ein.
02 „Kulturdirektion hilft“
2.1
Die Kulturdirektion fungiert
als Ansprechpartnerin und Beratungsstelle für Kulturschaffende. Um diesen
Anforderungen gerecht zu werden ist die Stelle des Kulturlotsen bis Ende des 3.
Quartals 2020 auszuschreiben und zu besetzen.
2.2
Die Kulturdirektion
unterstützt bei der Suche nach geeigneten Freiflächen, um unter geltenden
Corona-Bestimmungen Veranstaltungen draußen durchführen zu können. Sie versucht
Flächen bereitzustellen, welche Veranstaltungen bis 24 Uhr zulassen.
2.3
Die Kulturdirektion
unterstützt und berät Kulturschaffende dabei, benötigte Genehmigungen und
Hygienekonzepte zu erarbeiten und einzuholen, um Veranstaltungen mit möglichst
vielen Menschen unkompliziert zu ermöglichen. Hierbei tritt die Kulturdirektion
vermittelnd zwischen den beteiligten Ämtern und Akteuren auf, um zulässige
Veranstaltungsformate zu erarbeiten.
2.4
Die Kulturdirektion prüft die
Verwendung von „seltenen Ereignissen“ gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) in Verbindung mit der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
BImSchG (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) zugunsten der
kulturellen Veranstaltungen der Sozio- und Breitenkultur. Für die Vergabe
entwickelt die Kulturdirektion ein geeignetes Verfahren. Die Stadtverwaltung
prüft, unter Federführung der Kulturdirektion, die Zulässigkeit und
Ermöglichung von Veranstaltungen bis 24 Uhr oder länger, sowie die Bedingungen
dafür.
03
Die Stadtverwaltung verzichtet
im Jahr 2020 auf die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung. Des Weiteren
prüft die Stadtverwaltung, unter Federführung der Kulturdirektion, welche
Gebühren für weitere notwendige Genehmigungen erlassen oder reduziert werden
können, sowie durch Hilfestellung der Kulturdirektion erleichtert werden
können.