Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV 1899 Vieselbach e.V. für die Anschaffung von Sportbekleidung für die Abt. Kegeln und Linedance, eine Ballmaschine für die Abt. Tischtennis und Sportvorrichtungen für die Beachanlage der Abt. Volleyball finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.