Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 wird gemäß § 13 Abs. 3 i.V.m. § 6a Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG die Schulartänderung der Staatlichen Regelschule 3, Kolping-Schule in eine dreizügige Gemeinschaftsschule der Klassenstufen 1-10 beschlossen. Die Umsetzung der Primarstufe (Klassenstufen 1-4) erfolgt nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus und nach Abschluss der Generalsanierung am Bestandsgebäude.

 

02

Mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG die Staatliche Regelschule 3, Kolping-Schule aufgehoben. Die Schüler der Klassenstufe 5 der Regelschule im Schuljahr 2019/20 haben ein Konvertierungsrecht als künftige reguläre 6. Klasse der Gemeinschaftsschule. Die Schüler der Klassenstufe 6 bis 10 der Regelschule im Schuljahr 2019/20 werden als Schüler der Gemeinschaftsschule geführt und können ihre Regelschulausbildung auslaufend am Schulstandort der Gemeinschaftsschule beenden.

 

03

Gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 ThürSchulG wird zur Errichtung der neuen Gemeinschaftsschule das von der Arbeitsgemeinschaft erarbeitete und vorgelegte pädagogische Konzept für eine Gemeinschaftsschule am Standort Hirnzigenweg 31 (Anlage 1) beschlossen.

 

04

Für die Durchführung der gymnasialen Oberstufe wird gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 ThürSchulG die Jenaplanschule (Staatliche Gemeinschaftsschule 3, Nettelbeckufer 25, 99089 Erfurt) bestimmt.

 

05

Die Gemeinschaftsschule wird künftig unter folgender Bezeichnung geführt:

 

Staatliche Gemeinschaftsschule 9

Hirnzigenweg 31

99099 Erfurt

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.)