Sitzung: 01.07.2020 StR/005/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0558/20
Beschluss
01
Mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 wird
gemäß § 13 Abs. 3 i.V.m. § 6a Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG die Schulartänderung der
Staatlichen Regelschule 3, Kolping-Schule in eine dreizügige
Gemeinschaftsschule der Klassenstufen 1-10 beschlossen. Die Umsetzung der
Primarstufe (Klassenstufen 1-4) erfolgt nach Fertigstellung des
Erweiterungsbaus und nach Abschluss der Generalsanierung am Bestandsgebäude.
02
Mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 wird
gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG die Staatliche Regelschule 3,
Kolping-Schule aufgehoben. Die Schüler der Klassenstufe 5 der Regelschule im
Schuljahr 2019/20 haben ein Konvertierungsrecht als künftige reguläre 6. Klasse
der Gemeinschaftsschule. Die Schüler der Klassenstufe 6 bis 10 der Regelschule
im Schuljahr 2019/20 werden als Schüler der Gemeinschaftsschule geführt und
können ihre Regelschulausbildung auslaufend am Schulstandort der
Gemeinschaftsschule beenden.
03
Gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 ThürSchulG wird
zur Errichtung der neuen Gemeinschaftsschule das von der Arbeitsgemeinschaft
erarbeitete und vorgelegte pädagogische Konzept für eine Gemeinschaftsschule am
Standort Hirnzigenweg 31 (Anlage 1) beschlossen.
04
Für die Durchführung der gymnasialen
Oberstufe wird gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 ThürSchulG die Jenaplanschule
(Staatliche Gemeinschaftsschule 3, Nettelbeckufer 25, 99089 Erfurt) bestimmt.
05
Die Gemeinschaftsschule wird künftig unter
folgender Bezeichnung geführt:
Staatliche Gemeinschaftsschule 9
Hirnzigenweg 31
99099 Erfurt
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.)