Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Hundesportverein Stotternheim e.V. e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 450,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für den Kauf von beweglichem Anlagevermögen und der Verwendung im Rahmen der Vereinstätigkeit eingesetzt werden (u.a. zur Anschaffung von einem Gasherd, Trainingsgeräten und Desinfektionsmittelspendern).

Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.