Sitzung: 04.06.2020 OR SAL/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0969/20
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 Abs. 2 a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SG
Salomonsborn 04 e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Trainingscamp) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.