Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 (1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i.H.v. 476,00 EUR für dringende Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten am Bürgerhaus bereitgestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.