Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Bürgerverein Linderbach e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 928,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur Anschaffung einer Flachstahlkonstruktion zur Dorfgestaltung an vorhandenen Brunnen eingesetzt werden.

Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt vorbehaltlich einer vom Bürgerverein Linderbach e.V. vorzulegenden Gestattungsvereinbarung zur Gestaltung der Brunnen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.