Sitzung: 04.06.2020 OR SAL/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0856/20
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
der SG Salomonsborn 04 e.V., zur Vorbereitung und Durchführung von
Kinderweihnachtsfeiern, finanzielle Mittel i.H.v.
150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Süßigkeiten, Preisen und
Spielen eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist
gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.