Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der SG Salomonsborn 04 e.V., zur Vorbereitung und Durchführung von Kinderweihnachtsfeiern, finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Süßigkeiten, Preisen und Spielen eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.