Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend  §  4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel in Höhe von 1500,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim (u.a. für den Erwerb von Regalen) zur Verfügung gestellt.