Sitzung: 05.05.2020 OR FRI/004/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0805/20
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (elektronische Schließanlage, Schlüsselkasten), finanzielle Mittel i.H.v. 1.900,00 EUR dem Fachamt zur Verfügung gestellt.