Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (elektronische Schließanlage, Schlüsselkasten), finanzielle Mittel i.H.v. 1.900,00 EUR dem Fachamt zur Verfügung gestellt.