Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach §12 Abs. 2 BauGB vom 24.09.2019 für das Vorhaben Hochstedt, Wohnen am Klostergut wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich Hochstedt, nördlich und östlich der Brunnenstraße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan HOT729 "Wohnen am Klostergut" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-     Nachnutzung einer Brachfläche im Siedlungszusammenhang

-     Umnutzung der ehemaligen brachgefallenen Flächen des historischen Gutshofes zu Wohnzwecken

-     Erhaltung des denkmalgeschützten Gutshofes und behutsame Nachnutzung zu Wohnzwecken

-     Beseitigung der Ruinen der ehemaligen Stallungen und Errichtung von 8 Einfamilienwohnhäusern

-     Anordnung der Einfamilienhäuser möglichst unter Berücksichtigung der Baumstandorte

-     Schaffung von Gemeinschafts- und Freiflächen

-     Freihaltung eines mindestens 10 m breiten Streifens entlang des Vieselbaches als Grünfläche

-     Umsetzung notwendiger Umweltschutzmaßnahmen

 

03

Der Vorhaben- und Erschließungsplan HOT729 "Wohnen am Klostergut" in seiner Fassung vom 25.09.2019 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HOT729 "Wohnen am Klostergut“ und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 15a und 15b beigefügt.)