Sitzung: 27.05.2020 StR/004/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2009/19
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach §12 Abs. 2 BauGB vom 24.09.2019 für das Vorhaben
Hochstedt, Wohnen am Klostergut wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet
werden.
02
Für den Bereich Hochstedt,
nördlich und östlich der Brunnenstraße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.
V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan HOT729
"Wohnen am Klostergut" aufgestellt werden. Der Bereich wird
entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf
zum Bebauungsplan umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Nachnutzung einer
Brachfläche im Siedlungszusammenhang
-
Umnutzung der
ehemaligen brachgefallenen Flächen des historischen Gutshofes zu Wohnzwecken
-
Erhaltung
des denkmalgeschützten Gutshofes und behutsame Nachnutzung zu Wohnzwecken
-
Beseitigung der Ruinen
der ehemaligen Stallungen und Errichtung von 8 Einfamilienwohnhäusern
- Anordnung der Einfamilienhäuser möglichst unter Berücksichtigung der
Baumstandorte
-
Schaffung von Gemeinschafts-
und Freiflächen
-
Freihaltung eines mindestens 10 m breiten Streifens entlang des
Vieselbaches als Grünfläche
-
Umsetzung notwendiger
Umweltschutzmaßnahmen
03
Der Vorhaben- und Erschließungsplan
HOT729 "Wohnen am Klostergut" in seiner Fassung vom 25.09.2019
(Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HOT729 "Wohnen am Klostergut“ und
dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlage 15a und 15b beigefügt.)