Sitzung: 27.05.2020 StR/004/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1802/19
Beschluss
01
Die
Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
wird beschlossen.
Das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes KER687
"Hinter dem Anger" in seiner Fassung vom 02.04.2020 (Anlage 2) und
die Begründung in ihrer Fassung vom 30.01.2020
(Anlage 3) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes
und die Begründung  werden auf Grund des § 13b BauGB
nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Auf Grund § 13b BauGB
werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2
Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage
4a - 4c beigefügt.)