Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf des Bebauungsplanes KER687 "Hinter dem Anger" in seiner Fassung vom 02.04.2020 (Anlage 2) und die Begründung in ihrer Fassung vom 30.01.2020 (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung  werden auf Grund des § 13b BauGB nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Auf Grund § 13b BauGB werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 4a - 4c beigefügt.)