Sitzung: 27.05.2020 StR/004/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0637/20
Beschluss
01
Auf Grund von § 14 Abs.1, § 16
Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), wird die
Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes JOP721 "Ortsteilzentrum Johannesplatz" - VS029 beschlossen. Der
beiliegende Satzungstext über die Veränderungssperre (Anlage 3) und der
Lageplan im Maßstab 1:1000 (Anlage 2) sind
Bestandteil des Beschlusses.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlage 14a und14b beigefügt.)