Sitzung: 27.05.2020 StR/004/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0036/20
Beschluss
01
Für den in der Übersichtsskizze (Anlage 1) umgrenzten Bereich
- südlich
der Straße der Nationen und dem Grenzweg
- westlich
der Hanoier Straße, der Grünflächen der nördlichen Gera-Aue und des
Geltungsbereiches des rechtswirksamen Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes ANV643 "Wohnen am Auenpark"
- nördlich
der Augsburger Straße und der Riethstraße,
sowie
- östlich
des Geltungsbereichs des rechtswirksamen Vorhaben- und Erschließungsplanes
EFN158 „Baumarkt mit Bürohaus Grenzweg“ und der Nordhäuser Straße
soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der einfache Bebauungsplan BEP738
"Einzelhandelssteuerung Wohngebiet Berliner Platz/Augsburger Straße"
aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
BEP722 Zentraler Versorgungsbereich Berliner Platz ist nicht Bestandteil des
Geltungsbereichs.
02
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Erhaltung
und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Berliner Platz
- Sicherung
der wohnort- und somit der verbrauchernahen Versorgung.
- Ausschluss
der Neuansiedlung oder ErweiterungÂ
von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten oder
sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten.
03
Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage
9 beigefügt.)