Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Für den in der Übersichtsskizze (Anlage 1)  umgrenzten Bereich

 

  • südlich der Straße der Nationen und dem Grenzweg
  • westlich der Hanoier Straße, der Grünflächen der nördlichen Gera-Aue und des Geltungsbereiches des rechtswirksamen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ANV643 "Wohnen am Auenpark"
  • nördlich der  Augsburger Straße und der Riethstraße, sowie
  • östlich des Geltungsbereichs des rechtswirksamen Vorhaben- und Erschließungsplanes EFN158 „Baumarkt mit Bürohaus Grenzweg“ und der Nordhäuser Straße

 

soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der einfache Bebauungsplan BEP738 "Einzelhandelssteuerung Wohngebiet Berliner Platz/Augsburger Straße" aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan BEP722 Zentraler Versorgungsbereich Berliner Platz ist nicht Bestandteil des Geltungsbereichs.

 

02

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Berliner Platz
  • Sicherung der wohnort- und somit der verbrauchernahen Versorgung.
  • Ausschluss der Neuansiedlung oder Erweiterung  von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten oder sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten.

 

03

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt.)