Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

 

01
Die in der Anlage 1 dargestellte Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse wird beschlossen.

 

02
Die Sitzungen des Stadtrates finden nur im Bedarfsfall, mindestens jedoch vierteljährlich, statt, soweit eine Entscheidung ausschließlich der Stadtrat treffen darf.


03
Für die Dauer der festgestellten außerordentlichen Situation erfolgt die Durchführung von Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ausschließlich für beteiligungspflichtige Entscheidungen des Jugendamtes der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung.

 

04
Die Behandlung von Angelegenheiten nach §§ 9, 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse werden für die Dauer der außerordentlichen Situation ausgesetzt.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)