Beschluss

 

01

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV642 "Pflegeheim – Magdeburger Allee 59" (Stadtratsbeschluss Nr. 1321/12 vom 07.11.2012, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 22 am 14.12.2012) wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.

 

02

Der Beschluss über die Billigung des Entwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV642 "Pflegeheim – Magdeburger Allee 59"  (Stadtratsbeschluss Nr. 0485/13. vom 11.09.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 16 am 03.10.2013) wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.

 

03

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 13.06.2019 für das Vorhaben "Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

04

Für den Bereich Magdeburger Allee 59 soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ANV732 "Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59"; aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt (siehe Anlage 2). 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit im Blockinnenbereich zu errichtenden Gebäudeteilen

-     Bewältigung der Konflikte insbesondere der Lärmimmissionen

-     Sicherung einer adäquaten Gestaltung und Qualität hinsichtlich Städtebau und Architektur

-     Verbesserung des Wohnumfeldes im Blockinnenbereich durch angemessene Gestaltung der Freiflächen

-     Regelung der Art und des Maßes der baulichen Nutzungen

 

05

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

06

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ANV732 "Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59";  in seiner Fassung vom September 2019 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.

 

07

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ANV732 "Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2a und 2b beigefügt.)