Sitzung: 05.03.2020 StR/001-01/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1521/19
Beschluss
01
Der Aufstellungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV642 "Pflegeheim – Magdeburger Allee
59" (Stadtratsbeschluss Nr. 1321/12 vom 07.11.2012, bekannt gemacht im
Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 22 am 14.12.2012) wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1
BauGB aufgehoben.
02
Der Beschluss über die Billigung des
Entwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV642 "Pflegeheim –
Magdeburger Allee 59"Â
(Stadtratsbeschluss Nr. 0485/13. vom 11.09.2013, bekannt gemacht im
Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 16 am 03.10.2013) wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1
BauGB aufgehoben.
03
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 13.06.2019 für das
Vorhaben "Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59" wird gemäß
§ 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen
zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
04
Für den Bereich Magdeburger Allee 59 soll
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan ANV732 "Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59";
aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen
Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt
(siehe Anlage 2).Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohn- und
Geschäftshauses mit im Blockinnenbereich zu errichtenden Gebäudeteilen
- Bewältigung der Konflikte insbesondere der Lärmimmissionen
- Sicherung einer adäquaten Gestaltung und Qualität
hinsichtlich Städtebau und Architektur
- Verbesserung des Wohnumfeldes im Blockinnenbereich durch
angemessene Gestaltung der Freiflächen
- Regelung der Art und des Maßes der baulichen Nutzungen
05
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
06
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ANV732
"Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59"; in seiner Fassung vom September 2019 (Anlage
2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.
07
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ANV732 "Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59" und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlage 2a und 2b beigefügt.)