Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. 0582/20 - Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – MitMenschen e.V. Stadtteilfest
4.2.0583/20 - Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Schulförderverein der GS 28
4.3.0584/20 - Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – StraßensanierungÂ
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 Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.3 Verwendung der Mittel nach § 4 und § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert