Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Maifeuers (u.a. für Gebühren, Miete, Miettoiletten und Werbung) finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.