Nachtrag: 11.02.2020

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

1. Der Ortsteilbürgermeister erhält gem. §§ 16, 18 d) in Verbindung mit § 20, Pkt.9 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) finanzielle Mittel in Höhe von 63,69 EUR (Kostenerstattung) für die Beschaffung von Kopien der Baupläne und Zeichnungen des Feuerwehrgerätehauses.

2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.