Sitzung: 18.02.2020 OR BIS/002/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0399/20
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden
anerkannt.