Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Molsdorfer SV '57 e. V. zur Unterstützung  und Aufrechterhaltung des Spiel- und Trainingsbetriebes  finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die Mittel werden eingesetzt für die Abrechnung von Schiedsrichterkosten (exkl. Strafgelder), Anschaffung von Trainingsgeräten für die Sparten Fußball, Frauengymnastik und Darts und die Finanzierung von Preisen/Pokalen bei Turnieren, Veranstaltungen und zur Auszeichnung von Mitgliedern.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.