Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.02.2020 OR FRI/002/2020 |
Beschluss: | beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
Vorlage: | 0227/20 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Drucksache 120 KB |
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kulturverein
Frienstedt e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR für die geplanten Veranstaltungen Halloween, Martinsfest
und Weihnachten zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zum Kauf von Bastelmaterial, Kürbissen, Backzutaten, Süßigkeiten, Preisen und Spiele sowie für Werbungskosten eingesetzt werden.