Sitzung: 18.02.2020 OR FRI/002/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0226/20
Beschluss
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kulturverein
Frienstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, 1200,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung, Werbungskosten sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.