Sitzung: 13.02.2020 OR MEL/002/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0260/20
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.