Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Schmira e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Übernahme der Nebenkosten im Zusammenhang mit der Anmietung des Bürgerhauses Schmira, zur Verfügung gestellt.