Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Töttelstädt finanzielle Mittel i.H.v. 1.680,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel werden zur Ausstattung des Bürgerhauses (u.a. für Mobiliar) eingesetzt.