Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (a) i. V. m. § 19 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Ortsteilbürgermeister zur Vorbereitung und Durchführung des Tonnenfeuerfestes 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlusswortlaut entsprechen, werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.